Verantwortlich
Miriam Goldschmidt- Brandt
Adresse
Hohes Holz 6a
15749 Mittenwalde
Kontakt
0049-177 350 58 79
dgsberlin@hotmail.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Vertragsgegenstand
1.1: Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Kommunikationsassistentin (KA) und Taubblindenassistentin (TBA) Miriam Goldschmidt und ihren Auftraggebenden, soweit nicht etwas Anderes ausdrücklich vereinbart ist oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Ein Vertrag gilt als zustande gekommen, wenn Angebot und Annahme übereinstimmen.
1.2: Miriam Goldschmidt verpflichtet sich, nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln und zu assistieren.
1.3: Gemäß der Berufs- und Ehrenordnung der Taubblindenassistenten besteht Schweigepflicht. Alle Informationen und Kundendaten werden vertraulich behandelt.
Dies schließt auch das zur Verfügung gestellte Material zur Vorbereitung und/oder Durchführung der Einsätze sowohl in schriftlicher, als auch in mündlicher Form ein.
1.4: Wird die von der KA/TBA Miriam Goldschmidt vorgelegte Auftragsbestätigung vom Auftragsnehmenden nicht unterschrieben, die gewünschte Dienstleistung jedoch in Anspruch genommen, gilt der Vertrag als geschlossen und hat Gültigkeit.
In diesem Fall sind dem Auftraggebenden die Vereinbarungen, zu welchen er die Dienstleistungen von der KA/TBA in Anspruch genommen hat, bekannt.
2. Umfang des Vertrages
2.1: Die Einsatzzeit richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Sollte die Tätigkeit früher beendet werden, ist dennoch die vereinbarte/beauftragte Zeit zu vergüten. Dauert der Einsatz länger, als beauftragt, so ist die tatsächliche Einsatzzeit zu vergüten.
2.2: KA/TBA-Aufträge mit einer Einsatzzeit ab 1 Stunde werden in Absprache in Doppelbesetzung ausgeführt.
2.3: Wird der Auftrag aus Gründen, die nicht von der KA/TBA zu vertreten sind, ganz oder teilweise storniert, ist das vereinbarte Honorar prozentual wie folgt zu zahlen:
bei Stornierung bis 3 Werktage (Montag-Freitag bis 18 Uhr) vor dem Auftrag: 50%
bei Stornierung 1 Werktag vor dem Einsatz bzw. am Tag des Auftrags: 100%
(individuell zu vereinbarende Stornierungsbedingungen gelten für Reiseassistenz – TBA)
2.4: Wurde keine ausdrückliche abweichende Vereinbarung getroffen, gilt folgende Pausenregelung: nach 1 Stunde Einsatzzeit 15 Minuten Pause, nach 4 Stunden Einsatzzeit 60 Minuten Pause.
2.5: Sollte die KA/TBA aus triftigen Gründen an der Erfüllung des Vertrages verhindert sein, so organisiert sie nach bestem Gewissen eine Vertretung für den Einsatz.
2.6: Das Produkt der Dienstleistung ist ausschließlich zum sofortigen Hören/Sehen bestimmt. Seine Aufzeichnung ist nur mit vorheriger Zustimmung zulässig. Jede weitere Verwendung bedarf der Zustimmung der Vertragspartnerin. Frau Goldschmidt behält sich das Recht vor, Filmmaterial vor der Freigabe auf die Richtigkeit der Inhalte und auf Verwendbarkeit zu prüfen.
3. Honorar
3.1: Die Vergütung wird durch das JVEG, sowie die KHV geregelt:
- pro angefangene halbe Stunde Einsatzzeit- und Wartezeit (Mo-Sa 6-23 Uhr) zzgl. An- und Abreisezeit: 42,50€/ 31,88 €
- pro angefangene halbe Stunde Einsatzzeit- und Wartezeit (Mo-Sa 23- 6 Uhr, Sonntags, Feiertags ) zzgl. An- und Abreisezeit: 51 €/ 38,25 €
- pro gefahrenen Kilometer: 0,42 € oder in Höhe des Tickets der öffentlichen Verkehrsmittel gemäß Bundesreisekostengesetz
- Nebenkosten die während eines Einsatzes entstehen, werden ebenfalls erstattet: Fahrtkosten, Parkkosten, Eintrittskosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand
3.2: Reisekosten werden unabhängig von der Reiseroute und dem Reisetermin für die direkte Route vom Firmensitz zum Auftragsort berechnet.
3.3: Die Beträge sind binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu begleichen.